Informationen » Strafrecht
- Urteile / Leitsätze
- Hinweise / Abhandlungen / Prüflisten
Bestechung / Bestechlichkeit bei Schulfotographien
Der BGH hat in einem Urteil aus Mai 2011 festgestellt, daß eine unzulässige Vorteilsgewährung i.S.d. §§ 331 ff StGB (Bestechung / Bestechlichkeit) in solchen Fällen, in denen Schulfoto-Aktionen durchgeführt werden, bei denen die Schulen einen Rabatt oder Zuwendungen von den Fotographen erhalten, auch dann nicht ausgeschlossen ist, wenn es sich bei den Zuwendungen um vertraglich vereinbarte Aufwandsentschädigungen o.ä. handelt.
Da es an einer Grundlage im Verwaltungskostenrecht fehlen kann, kann eine Diensthandlung (organisatorische Leistung der Lehrer) in verwaltungsrechtlich unzulässiger Weise von einer Gegenleistung abhängig gemacht worden sein.
Sterbehilfe
Sterbehilfe durch Unterlassen, Begrenzen oder Beenden einer begonnenen medizinischen Behandlung (Behandlungsabbruch) ist gerechtfertigt, wenn dies dem tatsächlichen oder mutmaßlichen Patientenwillen entspricht (§ 1901 a BGB) und dazu dient, einem ohne Behandlung zum Tode führenden Krankheitsprozeß seinen Lauf zu lassen.
Unerlaubtes Entfernen (nur) vom Unfallort
Es stellt kein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort i.S.d. § 142 I Nr. 1 StGB dar, wenn der Betroffene erstmals an einem anderen Ort vom Unfall erfährt und sich dann von dort entfernt.
Unvorsätzliches Entfernen vom Unfallort wird auch vom Wortlaut des § 142 II Nr. 2 StGB nicht erfaßt.
Beschlagnahmefähigkeit von Unterlagen eines Unternehmensanwaltes
Die Unterlagen, die ein Rechtsanwalt im Auftrage eines Unternehmens bei internen Untersuchungen (Protokolle von Anhörungen, Dateien, Bewertungen etc.) anfertigt, unterliegen keinem Beschlagnahmeverbot.
Keine Verwertung von Beweismitteln aus einer Durchsuchung ohne Rechtsgrundlage
In zwei Entscheidungen haben die befaßten Gerichte festgestellt, daß Beweismittel, die bei einer Durchsuchung (hier: Person und Pkw) erlangt wurden, welche ohne ausreichende Rechtsgrundlage erfolgte.
Dies gilt für Fälle, in denen schlicht keine Rechtsgrundlage für eine Durchsuchung existiert oder etwa dann, wenn erst durch die Durchsuchung ein Anfangsverdacht für das Vorliegen einer Straftat gewonnen wird. Hier liegen schwerwiegende Verfahrensverstöße vor, die ausnahmsweise die Annahme eines Beweisverwertungsverbotes rechtfertigen.
