Wir sind eine auf das Strafrecht spezialisierte Kanzlei. Unsere Fachanwälte für Strafrecht beraten und verteidigen sowohl Einzelpersonen als auch Unternehmen bundesweit.
Strafverteidigung einzelner Personen
Staatsanwaltschaften ermitteln in erster Linie gegen Einzelpersonen – ob in wirtschaftsstrafrechtlichen oder in allgemeinen Strafverfahren – , da das deutsche Strafrecht an der persönlichen Verantwortlichkeit Einzelner ansetzt. » mehr
Strafrechtliche Ermittlungsverfahren haben enorme Auswirkungen auf die davon Betroffenen. Allgemein wahrzunehmende Wohnungsdurchsuchungen, Kontenpfändungen bei der Hausbank, Untersuchungshaft und mediales Interesse sind belastende Situationen, denen sich der Beschuldigte ohne anwaltlichen Beistand hilflos ausgesetzt sieht.
Unsere Aufgabe sehen wir darin, uns in jeder Situation mit all unserer Erfahrung und unseren Kenntnissen vor den Mandanten zu stellen. Wir gewährleisten durch hohen persönlichen Einsatz, daß unserem Mandanten die ihm zustehenden Rechte nicht verwehrt bleiben und seinen Interessen Gehör verschafft wird – durch das gesamte Verfahren hindurch. Ergebnisorientiert werden wir uns dafür verwenden, die Belastungen so gering wie möglich zu halten und rauszuholen, was drin ist.
Mittels unserer erprobten Vernetzung stellen wir sicher, nötigenfalls ergänzende Kompetenzen (z.B. steuerrechtlicher, berufsrechtlicher oder zivilrechtlicher Natur) durch geeignete Kollegen anbieten zu können.
Eine jederzeitige Erreichbarkeit und kurze Reaktionszeiten gewährleisten wir durch unseren durchgängigen Notdienst (Notruf: 01 77 / 79 50 37 0).
Unternehmensverteidigungen, -vertretungen
Ein „Unternehmensstrafrecht“ i.e.S. gibt es in Deutschland nicht. Nichts desto trotz richten sich staatsanwaltliche Ermittlungen und Maßnahmen in Wirtschaftsstrafverfahren regelmäßig zumindest faktisch gegen das Unternehmen selbst. » mehr
Seit Langem besteht die Möglichkeit, Unternehmen über Vorschriften des Ordnungswidrigkeitenrechtes (z.B. § 30 OWiG) für Fehlverhalten seiner Organe abzustrafen. Zudem greifen Staatsanwaltschaften immer häufiger zu Geldbußen in Größenordnungen, wie sie von den einzelnen betroffenen Personen nicht mehr geleistet werden können – mit dem Ziel, über diesen Umweg das Unternehmen zu treffen. Ebenso wird von der Rechtsfigur des „Verfalls“ inzwischen reger Gebrauch gemacht, wonach unrechtmäßig erlangte Gewinne aus vermeintlich strafbaren Handlungen schon vorläufig durch die Staatsanwaltschaft gesichert (eingefroren) werden können. Das oft erheblich später ausgesprochene Urteil befindet dann erst über die Rechtmäßigkeit dieser Maßnahme auch der Höhe nach. Für nicht wenige Unternehmen bedeutet dies eine existenzbedrohende Situation.
In Wirtschaftsstrafverfahren drohen dem Unternehmen bzw. den Organen / Entscheidungsträgern innerhalb des Unternehmens Durchsuchungen, Beschlagnahmungen, Untersuchungshaft, Geldbußen, Gewinnabschöpfung und Schadensersatz. Nicht unerheblich sind oftmals auch die Auswirkungen etwa von Eintragungen in öffentliche Register („Schwarze Listen“) oder des durch Strafverfahren hervorgerufenen Rufschadens bei Kunden, Geschäftspartnern und Banken.
Als Unternehmensverteidiger nehmen wir die strafrechtlichen Interessen des Unternehmens gegenüber den Strafverfolgungsbehörden, Gerichten und der Öffentlichkeit war. Dabei leitet uns das Ziel, die Beeinträchtigungen – auch und gerade durch etwaige Präsenz in der öffentlichen Berichterstattung – so gering wie möglich zu halten.
In geeigneten Fällen stellen wir die Vertretung bzw. Verteidigung einzelner Beschuldigter, gefährdeter Personen oder potentieller Zeugen im Unternehmen sicher. Soweit erforderlich, stellen wir hierfür Verteidigungs- bzw. Beratungsteams zusammen.
Sollte das Unternehmen selbst Opfer von Straftaten durch Mitarbeiter oder Dritte geworden sein, übernehmen wir die juristische Prüfung der festgestellten Sachverhalte und werden – soweit gewünscht – gegenüber der Staatsanwaltschaft durch Erstattung von Strafanzeigen tätig. Für die sich hieran ggf. anschließenden zivilrechtlichen Verfahren gegen die Täter stehen wir den beauftragten Zivilrechtlern mit unserer strafrechtlichen Einschätzung unterstützend zur Seite.
Durch unseren durchgehenden Notdienst (Notruf: 01 77 / 79 50 37 0) stellen wir jederzeitige Erreichbarkeit und kurze Reaktionszeiten sicher.
Präventivberatung von Personen und Unternehmen
Immer wichtiger wird es, Mandanten auch im Vorfeld zu beraten, um etwa die Vereinbarkeit eines bestimmten Vorgehens mit strafrechtlichen Bestimmungen zu klären. In diesem Zusammenhang fertigen wir z.B. Gutachten, führen in Unternehmen Schulungen für Führungskräfte sowie Mitarbeiter durch und erstellen Checklisten – etwa mit Verhaltensregeln. » mehr
Gerade im Wirtschaftsbereich ist eine Präventivberatung zur Absicherung für die am Wirtschaftsleben Beteiligten von zunehmender Bedeutung. Die an unternehmerische Entscheidungen anknüpfenden strafrechtlichen Risiken nehmen mit einer zunehmenden Verrechtlichung dieses Bereiches stetig zu. Auch kommt hinzu, daß seit Langem eine Ausweitung der strafrechtlichen Verfolgung durch die in Staatsanwaltschaften gebildeten Sonderdezernate festzustellen ist.
Die frühzeitige Beratung der Einzelperson oder des Unternehmens kann bei einer Entscheidungsfindung helfen oder aber bei der Beantwortung der Frage, wie mit den Folgen einer getroffenen Entscheidung im Weiteren umzugehen ist.