Berechnung vorenthaltener Sozialversicherungsbeiträge
BGH, NJW-Spezial 09, 89
+49 (0) 177 - 79 50 37 0
Ein richterlicher Bereitschaftsdienst auch für die Nachtzeit ist einzurichten, wenn zu dieser Zeit dem Richtervorbehalt unterliegende Ermittlungsmaßnahmen nicht nur ausnahmsweise…
KammerInfo Nr. 16/2009
Die Zulässigkeit einer ED-Behandlung nach § 81 b Alt. 2 StPO richtet sich nicht nur danach, ob ein Betroffener zukünftig…