Erkennungsdienstliche Behandlung für zukünftige polizeiliche Ermittlungen

Die Zulässigkeit einer ED-Behandlung nach § 81 b Alt. 2 StPO richtet sich nicht nur danach, ob ein Betroffener zukünftig mit guten Gründen in den Kreis potentieller Straftäter einbezogen werden könnte, sondern auch danach, ob die erkennungsdienstlichen Unterlagen für die zukünftige Ermittlung von dem Betroffenen zu erwartenden Straftaten überhaupt geeignet sind und diese fördern könnten.…