In den folgenden Abschnitten stellen wir Ihnen kurz die wesentlichen Schwerpunkte unserer Tätigkeit vor und bieten weitergehende Informationen zu diesen Tätigkeitsbereichen an.
Wirtschaftsstrafrecht
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Steuerstrafrecht
Eine Verteidigung in Steuerstrafsachen setzt Kenntnisse der hier beiden zusammentreffenden Verfahren voraus: Die Rechte und Pflichten des Steuerpflichtigen weichen im Besteuerungsverfahren durchaus von denen im Strafverfahren ab.
In diesem Spannungsfeld der zwei berührten Rechtskreise bieten wir Ihnen sachkundige Beratung im Vorfeld, aber auch kompetente Verteidigung in eingeleiteten Strafverfahren an. » mehr
Die oft nicht deutlich abgrenzbare Doppelfunktion der Steuerfahndung, die sowohl als Finanz- aber auch als Ermittlungsbehörde („Staatsanwaltschaft“) auftritt, macht es schwer, sich jeweils richtig bzw. in günstigster Weise zu verhalten.
Je nach Eignung des Einzelfalles kommt im Vorfeld die Abgabe einer „strafbefreienden Selbstanzeige“ in Betracht. Bei bereits eingeleiteten Steuerstrafverfahren ist zu prüfen, ob sich der vermeintlich einvernehmliche Weg anbietet, der etwa über eine sog. „tatsächliche Verständigung“ auch zur Einstellung des steuerstrafrechtlichen Verfahrens führen kann. Oder es werden die Voraussetzungen für ein (evtl. auch paralleles finanzgerichtliches) Erstreiten der eigenen Positionen geschaffen.
Um sich alle Möglichkeiten eines im Einzelfall „richtigen“ Vorgehens zu schaffen und zu erhalten, ist es wichtig, von Anfang an die entsprechenden Weichen zu stellen und etwaige Verfahrensfehler der Steuerfahndung zu erkennen. Soweit erforderlich arbeiten wir mit Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern zusammen.
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Unternehmensstrafrecht
Unternehmen sind von strafrechtlichen Ermittlungen gegen ihre Verantwortlichen und Mitarbeiter in besonderer Weise durch Durchsuchungen, Beschlagnahmen und negative Medienberichterstattung betroffen. Sie können bei Straftaten ihrer leitenden Mitarbeiter eigenständig durch Geldbußen sanktioniert werden. Die europäischen Harmonisierungsbestrebungen auf dem Gebiet des Strafrechts werden den bestehenden Sanktionskatalog zukünftig erheblich erweitern. » mehr
Neben der rufschädigenden Medienberichterstattung und der Einschaltung von Aufsichtsbehörden erweisen sich in der Praxis umfangreiche Beschlagnahmen von Geschäftsunterlagen vielfach als besonders gravierend. Sie ziehen regelmäßig eine erheblichen Störung des Geschäftsbetriebs nach sich und bergen die Gefahr der Preisgabe von Geschäftsgeheimnissen.
Infolge dessen sind die außerstrafrechtlichen Folgen eines Ermittlungsverfahrens sind für Unternehmen regelmäßig erheblich und erfordern zu ihrer Vermeidung bzw. Reduzierung eine kompetente und engagierte anwaltliche Begleitung. Die strafrechtliche Beratung in unternehmensbezogenen Strafverfahren hat eine Vielzahl – teilweise auch gegenläufiger – Aspekte in den Blick zu nehmen und in Zusammenarbeit mit dem Unternehmen zu einer interessengerechten Lösung zu führen. Die zu Beginn eines Verfahrens typischer Weise eintretende Krisensituationen bedarf der anwaltlichen Koordination ebenso wie die Verteidigung der individuell Betroffenen.
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Insolvenzstrafrecht
Die Zahl der in Deutschland von Privatpersonen und Unternehmen angemeldeten Insolvenzen ist seit langem auf hohem Niveau stabil oder gar ansteigend.
Unabhängig von der Frage, wer für die etwaige wirtschaftliche Schieflage insbesondere der betroffenen Unternehmen tatsächlich verantwortlich ist, findet eine gesonderte Prüfung auf eine mögliche strafrechtliche Verantwortlichkeit statt. Jede Insolvenzakte wird vom Insolvenzgericht an die Staatsanwaltschaft übersandt, wo geprüft wird, ob Insolvenzstraftaten vorliegen. » mehr
In vielen Fällen, in denen dem Unternehmen Gelder fehlen, ist auch die Erfüllung bestimmter strafbewehrter Pflichten – wie etwa die Zahlung von Sozialabgaben – unmöglich. Auch weitere Pflichten, die mit dem Vorliegen von Insolvenzgründen (Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung) einhergehen, führen bei einer Verletzung zu strafrechtlicher Ahndung des Verpflichteten.
Die Verteidigung hat hier – soweit erforderlich im Rahmen interdisziplinärer Zusammenarbeit etwa mit Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern o.ä. – zunächst zu prüfen, ob und ggf. ab welchem Zeitpunkt Insolvenzgründe vorliegen und wer dadurch zu welchem Handeln verpflichtet war. Zudem sind die durchaus weitreichenden Konsequenzen eines solchen Strafverfahrens mit teilweise erheblichen wirtschaftlichen und rufbeeinträchtigenden Folgen in den Fokus der Verteidigung zu stellen.
Derartige Krisensituationen erfordern insofern beim strafrechtlichen Berater neben wirtschaftlichem Verständnis auch besondere Kenntnisse auf diesem Spezialgebiet.
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Korruptionsstrafrecht
Die Einleitung strafrechtlicher Ermittlungsverfahren wegen sog. Korruptionsstraftaten findet fast täglich Erwähnung in der Presse. Maßgeblich hierfür sind neben einer erhöhten Sensibilität und entsprechenden politischen Vorgaben u.a. die Verschärfung bestehender und der Erlass neuer Strafbestimmungen. Diese betreffen u.a. die Ausweitung der Bestechungsdelikte auf den internationalen Geschäftsverkehr. Aber auch die Übernahme der Angestelltenbestechung in das Strafgesetzbuch und die Einbeziehung von sog. Drittvorteilen haben die Strafbarkeit ausgeweitet. Auf diese Entwicklung haben die Ermittlungsbehörden durch personelle und sächliche Verstärkung der zuständigen Strafverfolgungsbehörden und der Einrichtung von Schwerpunktsstaatsanwaltschaften reagiert. Die Verfolgung von Korruptionsvorwürfen hat sich dadurch erheblich intensiviert. » mehr
Die Fallgestaltungen im Korruptionsstrafrecht sind vielfältig und gehen über die Zahlung des klassischen “Bestechungslohns” weit hinaus: Die Versendung von Fußballtickets durch Unternehmen an Politiker oder zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben Verpflichtete kann ebenso die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens nach sich ziehen wie Sponsoring-Aktivitäten von Unternehmen an Hochschulen und Kliniken, Kooperationen bei der Auftragsvergabe oder geringfügige Zuwendungen an Amtsträger aus gesellschaftlichen Anlässen.
Für die einzelnen Betroffenen und die sie beschäftigenden Unternehmen können Ermittlungsverfahren wegen Korruptionsdelikten weit reichende Konsequenzen haben. Solche ergeben sich nicht nur aus den möglichen Strafen und Sanktionen (Geldbußen für Unternehmen), sondern auch daraus, dass in einigen Bundesländern inzwischen sog. Korruptionsregister geführt werden, in die die Betroffenen wie auch die Unternehmen mitunter sogar bei einer Einstellung des Verfahrens eingetragen werden können. Diese Korruptionsregister müssen bei Auftragsvergaben durch öffentliche Auftraggeber ab bestimmten Schwellenwerten eingesehen werden, wobei dortige Einträge einer Auftragsvergabe an das Unternehmen entgegen stehen können.
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Arzt- u. Medizinstrafrecht
Das Arzt- und Medizinstrafrecht unterliegt einer lebhaften Entwicklung und scheint seit einiger Zeit in den Fokus der Staatsanwaltschaften zu rücken. Nicht zuletzt die sich doch ständig wandelnde Gesetzes- und Rechtslage erfordert eine Spezialisierung des strafrechtlichen Beraters, der sich mit den Besonderheiten dieses Themas auskennen und in Beratungs- bzw. Verteidigungskonzepten berücksichtigen kann. Das gilt um so mehr, als hier bereits bei einigen Staatsanwaltschaften Spezialisierungen stattgefunden haben. » mehr
Strafrechtliche Ermittlungsverfahren gegen Ärzte (oft durch Patienten oder Krankenkassen initiiert) unterliegen einem steigenden Trend. Hierbei geht es im Wesentlichen um den Vorwurf von Behandlungs- und / oder Aufklärungsfehlern oder aber um Betrugs- (Abrechnungsbetrug) bzw. Korruptionsvorwürfe (Bestechlichkeit).
Die Konsequenzen eines solchen Verfahrens können für den Betroffenen verheerend sein. Neben den finanziellen Belastungen und der möglicherweise rufschädigenden Wirkung eines (öffentlichen) Strafverfahrens kann bereits die Verurteilung zu einer Geldstrafe den Verlust der Approbation zur Folge haben. Neben dem Ruhen oder Widerruf der Approbation ist ein Entzug oder Ruhen der Kassenzulassung, in anderen Fällen ein Berufsverbot möglich – neben einer etwaigen Verurteilung zu einer Geld- bzw. Freiheitsstrafe.
Neben den Ärzten ist der gesamte Bereich „gesundheitsnaher Tätigkeiten“ von umfangreichen ordnungswidrigkeiten- und strafrechtlichen Regelungen geprägt.
Permanente Änderungen der Rechtslage etwa durch Neuregelungen des Embryonenschutzgesetzes, Medizinproduktgesetzes oder der Erweiterung des Arzneimittelgesetzes führen dazu, daß ein ausgeprägtes Problembewußtsein für die damit verbundenen strafrechtlichen Aspekte nicht existiert. Um so wichtiger sind in dieser Sondermaterie die Spezialkenntnisse des strafrechtlichen Beraters der Ärzte und Krankenhäuser.
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Internetstrafrecht
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internationales Strafrecht
Das Strafrecht hat den traditionell innerstaatlichen Rechtsbereich verlassen und eine Europäisierung sowie Globalisierung erfahren.
Sowohl die Kenntnisse der europäischen Instrumentarien (z.B. Europäischer Haftbefehl) und Institutionen (z.B. Europol, Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte) als auch der völkerstrafrechtlichen Entwicklungen (etwa am Internationalen Strafgerichtshof) sind Spezialkenntnisse, die unabdingbare Voraussetzung für eine sachgerechte Interessenvertretung darstellen. » mehr
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Revisionen
Das Rechtsmittel der Revision gegen strafrechtliche Urteile stellt eine besondere Herausforderung dar. Allein der Umstand, daß nur ein kleiner einstelliger Prozentanteil der eingelegten Revisionen tatsächlich auch zu einer Überprüfung des angegriffenen Urteils führt zeigt, daß hier keine Standarttätigkeit der Strafverteidigung vorgenommen wird. » mehr
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